Rechtsanwalt Ralf Heller
Ihr Anwalt für Mietrecht in Solingen

Ihr Anwalt für Mietrecht

Auf dem Gebiet des Wohnraum- und Gewerbemietrechts vertreten wir Mieter wie auch Vermieter.

Das hat den Vorteil, dass wir die unterschiedlichen Ansichten, Bedürfnisse und Problematiken beider Seiten kennen und deshalb in der Lage sind, strategisch vorteilhaft für unsere Mandanten agieren zu können.

Wir sind in folgenden Bereichen tätig:

  • einer Kündigung, deren Abwehr bzw. Durchsetzung
  • Mängeln
  • Mietminderungen
  • Schadenersatz
  • und Kautionsfragen

Kontaktieren Sie uns gerne zur Vereinbarung einer Erstberatung.

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten zu oftmals gestellten Fragen.

Welche Rechtsgebiete decken Sie ab?

Die Kerngebiete unserer anwaltlichen Tätigkeiten sind

  • das Strafrecht
  • das Verkehrsrecht
  • das Arbeitsrecht
  • das Vertragsrecht
  • das Mietrecht
Was kostet bei Ihnen eine Erstberatung?

Die Kosten der Erstberatung betragen bei uns

  • für Verbraucher/Privatpersonen 190 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • und für juristische Personen/Unternehmen oder wenn sich Ihr Anliegen auf eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit bezieht, 250 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wie bereite ich mich auf ein Erstberatungsgespräch vor?
  • Erstellen Sie eine Übersicht, welche die einzelnen Punkte des Sachverhaltes beinhalten.
  • Stellen Sie Ihre Unterlagen in geordneter Form zusammen und bringen Sie diese in die Kanzlei mit.
Was beinhaltet bei Ihnen die Erstberatung?

Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie innerhalb eines Gespräches von uns eine rechtliche und taktische Einschätzung als Antwort auf Ihre Fragen.

Auch erhalten Sie einen Ratschlag, wie Sie sich weiter verhalten, also was Sie tun oder nicht tun sollten.

Möchten Sie uns nach der Erstberatung für eine außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen und/oder der Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren beauftragen, bieten wir Ihnen hierfür transparente Vergütungsvereinbarungen an.

Werden die Kosten der Erstberatung von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen?
Falls Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, ist es ratsam vor der Erstberatung abzuklären, ob diese gedeckt ist. Insbesondere, da oftmals in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen Klauseln und/oder zahlreiche Rechtsgebiete aufgelistet sind, nach denen die Versicherung die Kosten einer Erstberatung nicht übernimmt.

Strafrecht

Mehr erfahren

Arbeitsrecht

Mehr erfahren

Verkehrsrecht

Mehr erfahren

Vertragsrecht

Mehr erfahren

Mietrecht

Mehr erfahren

    +49212 2247880

    info@ra-heller.de

    Alle mit Sternchen (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.