Rechtsanwalt Ralf Heller
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Solingen

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bestimmt den beruflichen Alltag.

Da wir zu unseren Mandanten Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zählen, kennen wir die ständig gegebenen unterschiedlichen Ansichten, Bedürfnisse und Probleme beider Seiten und sind in der Lage strategisch vorteilhaft zu Gunsten unserer Mandanten zu agieren.

Wir beraten und vertreten im Arbeitsrecht umfassend und bei Arbeitnehmern insbesondere zu den Themen:

  • Abwehr von Kündigungen und Abmahnungen
  • Prüfung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
  • Verhandlungen von Abfindungen
  • Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Bewertung und Verbesserung von Arbeitszeugnissen

Häufige Fragen im Arbeitsrecht

Hier finden Sie Antworten zu oftmals eintretenden Vorkommnissen im Arbeitsrecht.

Ich habe eine Kündigung erhalten, was nun?

Bitte melden Sie sich umgehend!

  • Wer eine (schriftliche) Kündigung vom Arbeitgeber erhält, hat gemäß § 4 S. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) drei Wochen Zeit, dagegen Kündigungsschutzklage zu erheben. Nach Ablauf dieser Klagefrist ist die Kündigung als rechtswirksam anzusehen (§ 7 KSchG).
  • Diese Klagefrist ist kurz, und in vielen Fällen haben Arbeitnehmer verständliche Gründe dafür, von einer Klage erst einmal abzusehen. Ein häufiger Fall sind Gespräche, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung führen und bei denen es darum geht, ob der Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten soll oder ob es vielleicht doch eine Möglichkeit der weiteren Beschäftigung gibt. Wer als Arbeitnehmer in einer solchen Situation die dreiwöchige Klagefrist verstreichen lässt, fühlt sich an der Nase herumgeführt, wenn der Arbeitgeber danach zu keinen Kompromissen mehr bereit ist. Dann fragt sich, ob man nicht nachträglich Klage erheben könnte. Die Möglichkeit, eine Klage auch noch nach drei Wochen zuzulassen, besteht aber gemäß § 5 KSchG nur in seltenen Ausnahmefällen.
Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn die Kündigung zwar unwirksam ist und der Arbeitnehmer auf seinem Arbeitsplatz weiter beschäftigt werden müsste, diese Weiterbeschäftigung aber entweder für den Arbeitnehmer oder für den Arbeitgeber aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Einen Anspruch auf Abfindung kann es auch dann geben,
wenn der Arbeitgeber in seinem Kündigungsschreiben eine Abfindung in bestimmter Höhe freiwillig angeboten hat (§ 1a KSchG).

Manchmal kann ein Anspruch auf Abfindung auch in einem Sozialplan geregelt sein.

Gleichwohl werden in der Praxis häufig Abfindungen bezahlt, weswegen manchmal die – unrichtige – Meinung verbreitet ist, es bestünde Anspruch auf eine Abfindung.

Findet im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der 1. Instanz (Arbeitsgericht) eine Kostenerstattung statt?

Anders als in sonstigen Rechtsstreitigkeiten findet eine Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der 1. Instanz (Arbeitsgericht) nicht statt; d.h. jede Partei zahlt ihre Anwaltskosten selber und zwar egal wer gewinnt bzw. verliert.

Strafrecht

Mehr erfahren

Arbeitsrecht

Mehr erfahren

Verkehrsrecht

Mehr erfahren

Vertragsrecht

Mehr erfahren

Mietrecht

Mehr erfahren

    +49212 2247880

    info@ra-heller.de

    Alle mit Sternchen (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.