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Kasernenstraße 15, 42651 Solingen
(Ecke Bergstraße) |
Ihr Rechtsanwalt in Solingen

Unsere Rechtsanwaltskanzlei

Die Kanzlei wurde im Jahr 1998 gegründet und befindet sich seit dem Jahr 2000 in zentraler Lage im Zentrum von Solingen am Neumarkt direkt neben dem Hofgarten-Center. Der Busbahnhof Solingen Graf-Wilhelm-Platz, Taxistände, öffentliche Parkplätze und das Parkhaus im Hofgarten-Center sind in unmittelbarer Nähe.

Die Kanzlei berät und vertritt Verbraucher, Angestellte, Selbständige, Arbeitgeber und Klein- und Mittelständige Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen.

Häufige Fragen und unsere Antworten

Hier finden Sie Antworten zu Ihren Fragen vor der Buchung eines Erstberatungsgespräches.

Welche Rechtsgebiete decken Sie ab?

Die Kerngebiete unserer anwaltlichen Tätigkeiten sind

  • das Strafrecht
  • das Verkehrsrecht
  • das Arbeitsrecht
  • das Vertragsrecht
  • das Mietrecht
Was kostet bei Ihnen eine Erstberatung?

Die Kosten der Erstberatung betragen bei uns

  • für Verbraucher/Privatpersonen 190 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • und für juristische Personen/Unternehmen oder wenn sich Ihr Anliegen auf eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit bezieht, 250 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wie bereite ich mich auf ein Erstberatungsgespräch vor?
  • Erstellen Sie eine Übersicht, welche die einzelnen Punkte des Sachverhaltes beinhalten.
  • Stellen Sie Ihre Unterlagen in geordneter Form zusammen und bringen Sie diese in die Kanzlei mit.
Was beinhaltet bei Ihnen die Erstberatung?

Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie innerhalb eines Gespräches von uns eine rechtliche und taktische Einschätzung als Antwort auf Ihre Fragen.

Auch erhalten Sie einen Ratschlag, wie Sie sich weiter verhalten, also was Sie tun oder nicht tun sollten.

Möchten Sie uns nach der Erstberatung für eine außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen und/oder der Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren beauftragen,
bieten wir Ihnen hierfür transparente Vergütungsvereinbarungen an.

Werden die Kosten der Erstberatung von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen?
Falls Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, ist es ratsam vor der Erstberatung abzuklären, ob diese gedeckt ist. Insbesondere, da oftmals in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen Klauseln und/oder zahlreiche Rechtsgebiete aufgelistet sind, nach denen die Versicherung die Kosten einer Erstberatung nicht übernimmt.

Strafrecht

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Arbeitsrecht

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Verkehrsrecht

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Vertragsrecht

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Mietrecht

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    +49212 2247880

    info@ra-heller.de

    Alle mit Sternchen (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.