Rechtsanwalt Ralf Heller
Ihr Rechtsanwalt in Solingen

Jetzt Erstberatungsgespräch vereinbaren!

Das Vertrauen von und zu unseren Mandanten ist uns sehr wichtig.

Die Erstberatung findet daher persönlich in unserer Kanzlei statt.

Für einen kontinuierlichen Informationsaustausch bevorzugen wir das Telefon, die Videotelefonie und die Email als schnelle und unkomplizierte Variante.

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Erstberatungstermin oder senden Sie uns über unser Kontaktformular eine Nachricht.

Zur Vereinbarung eines Erstberatungstermines melden wir uns dann telefonisch bei Ihnen zurück.

Häufige Fragen und unsere Antworten

Hier finden Sie Antworten zu Ihren Fragen vor der Buchung eines Erstberatungsgespräches.

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Welche Rechtsgebiete decken Sie ab?

Die Kerngebiete unserer anwaltlichen Tätigkeiten sind

  • das Strafrecht
  • das Verkehrsrecht
  • das Arbeitsrecht
  • das Vertragsrecht
  • das Mietrecht
Was kostet bei Ihnen eine Erstberatung?

Die Kosten der Erstberatung betragen bei uns

  • für Verbraucher/Privatpersonen 190 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • und für juristische Personen/Unternehmen oder wenn sich Ihr Anliegen auf eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit bezieht, 250 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wie bereite ich mich auf ein Erstberatungsgespräch vor?
  • Erstellen Sie eine Übersicht, welche die einzelnen Punkte des Sachverhaltes beinhalten.
  • Stellen Sie Ihre Unterlagen in geordneter Form zusammen und bringen Sie diese in die Kanzlei mit.
Was beinhaltet bei Ihnen die Erstberatung?

Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie innerhalb eines Gespräches von uns eine rechtliche und taktische Einschätzung als Antwort auf Ihre Fragen.

Auch erhalten Sie einen Ratschlag, wie Sie sich weiter verhalten, also was Sie tun oder nicht tun sollten.

Möchten Sie uns nach der Erstberatung für eine außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen und/oder der Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren beauftragen,
bieten wir Ihnen hierfür transparente Vergütungsvereinbarungen an.

Werden die Kosten der Erstberatung von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen?
Falls Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, ist es ratsam vor der Erstberatung abzuklären, ob diese gedeckt ist. Insbesondere, da oftmals in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen Klauseln und/oder zahlreiche Rechtsgebiete aufgelistet sind, nach denen die Versicherung die Kosten einer Erstberatung nicht übernimmt.

    +49212 2247880

    info@ra-heller.de

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